SKL · Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin für die Physio-Prüfung: Was wirklich kommt

Berufskrankheiten, BK-Nummern, Ergonomie — die 5 Themen, die in J2-Prüfungen auftauchen. 10 Minuten. Auf Physio-Prüfungsniveau.

5 Kernthemen 14 Tage kostenlos 10 Min/Einheit

Warum Arbeitsmedizin für Physio-Azubis so schwer ist

Arbeitsmedizin ist ein Fach, das in der Physiotherapie-Ausbildung oft stiefmütterlich behandelt wird — und dann in der Prüfung kommt. BK-Nummern auswendig lernen reicht nicht: Die Prüfung fragt, was du als Physio bei einem Patienten mit anerkannter Berufskrankheit tun musst.

1
Arbeitsunfall und Berufskrankheit werden verwechselt

Beide führen zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (BG), haben aber völlig verschiedene Definitionen und Meldewege. In der Prüfung wird der Unterschied gezielt abgefragt.

2
BK-Nummern klingen abstrakt ohne klinischen Kontext

BK 2301 (Lärmschwerhörigkeit) oder BK 4101 (Silikose) — ohne zu wissen, welcher Patient dahintersteckt und was das für die Physiotherapie bedeutet, bleiben diese Nummern sinnlos.

3
Ergonomie wird auf Alltagswissen reduziert

Die Prüfung fragt konkrete ergonomische Maßnahmen am Arbeitsplatz mit physiologischer Begründung — nicht nur "aufrecht sitzen".

Die Lösung

MicroSkills verbindet BK-Nummern mit dem klinischen Bild: Silikose bedeutet bei uns nicht nur Quarzstaub — sondern Restriktive Ventilationsstörung, Physiotherapie-Kontraindikationen, und was beim Befund zu erwarten ist. Praxisorientiert, in 10 Minuten.

Die 5 wichtigsten Arbeitsmedizin-Themen für J2

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Thema 1

Berufskrankheiten & BK-Nummern

Wichtige BK-Nummern
  • BK 2301: Lärmschwerhörigkeit — Berufe: Bergbau, Metallverarbeitung
  • BK 4101: Silikose (Quarzstaub) — Bergbau, Steinmetze
  • BK 4103: Asbestose — Bau, Schiffbau (vor 1993)
  • BK 2102: Meniskusschäden — kniende Tätigkeiten > 13.000 Std.
  • BK 2108: LWS-Erkrankung durch Heben/Tragen schwerer Lasten
Was du wissen musst
  • Berufskrankheit = in BK-Liste (Anlage 1 BKV) aufgeführte Erkrankung
  • Meldepflicht des Arztes an die Berufsgenossenschaft (BG)
  • Kausalzusammenhang muss zwischen Beruf und Erkrankung bestehen
  • Kostenträger: Gesetzliche Unfallversicherung (BG), nicht Krankenkasse
  • BK erfordert keine Krankschreibung — nur Nachweis der beruflichen Exposition
Prüfungsfalle: Eine anerkannte Berufskrankheit erfordert keine Krankschreibung — sie kann auch bei arbeitsfähigen Personen vorliegen. Der Kausalzusammenhang zwischen Beruf und Erkrankung ist entscheidend, nicht der aktuelle Gesundheitszustand.
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Thema 2

Arbeitsunfall vs. Berufskrankheit

Arbeitsunfall
  • Zeitlich begrenztes, von außen einwirkendes Ereignis
  • Ursächlich mit versicherter Tätigkeit verbunden
  • Meldepflicht: Arzt erstellt Unfallbericht (kein normaler Krankenschein)
  • Wegeunfall: auf dem Weg zur/von der Arbeit ebenfalls versichert
  • Kostenträger: BG — keine Zuzahlung, keine Kassengebühr
Berufskrankheit
  • Langfristige Exposition gegenüber arbeitsbedingten Schadstoffen/Belastungen
  • Erkrankung entwickelt sich über Monate bis Jahre
  • Meldung durch Arzt an Berufsgenossenschaft (kein Unfallbericht)
  • Kausalzusammenhang muss gutachterlich nachgewiesen werden
  • Anerkannte BK → Rentenanspruch möglich (MdE-Bewertung)
Prüfungsfalle: Unfallbericht (D-Arzt-Bericht) gilt für Arbeitsunfälle, nicht für Berufskrankheiten. Bei BK wird eine separate Berufskrankheiten-Anzeige an die BG geschickt. Dieser formale Unterschied ist prüfungsrelevant.
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Thema 3

Ergonomie am Arbeitsplatz

Was du wissen musst
  • Ergonomie: Anpassung der Arbeit an den Menschen (nicht umgekehrt)
  • Bildschirmarbeitsplatz: Augen-Bildschirm-Abstand 50–70 cm, Oberkante Augenehöhe
  • Sitzposition: 90-Grad-Hüfte, 90-Grad-Knie, Füße flach auf Boden
  • Lastenhandhabung: Körpernah heben, Rücken gerade, Beine einsetzen
  • Pausen: 5 Min./Stunde Bewegungspause bei Bildschirmarbeit
PT-Relevanz
  • Arbeitsplatzbewertung und ergonomische Beratung als PT-Aufgabe
  • Rückenschulprogramme: Liften, Heben, Arbeitsorganisation
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): Auftrag für Physiotherapeuten
  • Stufenweise Wiedereingliederung nach Arbeitsunfall/BK
  • Belastungsanalyse: Welche Bewegungen/Haltungen schädigen?
Prüfungstipp: Ergonomie bedeutet in der Prüfung immer physiologische Begründung: Warum ist Körpernah-Heben besser? → Kürzerer Hebelarm, weniger Drehmoment auf die LWS, Rückenstrecker weniger belastet. Diese Begründung wird verlangt.
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Thema 4

Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) & Silikose (BK 4101)

Lärmschwerhörigkeit BK 2301
  • Durch Lärm ≥ 85 dB(A) über Jahre → Innenohrschwerhörigkeit
  • Beidseitig, symmetrisch, Hochtonverlust (4000 Hz = C5-Senke)
  • Irreversibel — keine Behandlung, nur Prävention (Gehörschutz)
  • PT-Relevanz: Kommunikationsanpassung, Tinnitus-Begleitung
  • Audiometrie als Diagnose, nicht Sprachtest
Silikose BK 4101
  • Durch kristallinen Quarzstaub → Lungenfibrosen (restriktive Ventilationsstörung)
  • Berglente, Steinmetze, Sandstrahler, Keramikarbeiter
  • Symptome: Dyspnoe, Husten, Auswurf — oft erst nach Jahren
  • Komplikation: Silikose-Tuberkulose-Kombination (Silikotuberkulose)
  • PT: Atemtherapie wie bei restriktiver Lungenerkrankung
Merkhilfe: Lärmschwerhörigkeit = Hochtonverlust + irreversibel. Silikose = Quarzstaub + Lungenfibrose + restriktiv (nicht obstruktiv wie COPD). Beide sind irreversibel — Prävention ist die einzige Therapie.
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Thema 5

Asbestose & asbestbedingte Erkrankungen (BK 4103/4104)

Was du wissen musst
  • Asbestose (BK 4103): Lungenfibrose durch Asbestfasern
  • Mesotheliom (BK 4105): Pleura-/Peritonealtumor durch Asbest
  • Latenzzeit: 20–40 Jahre nach Exposition
  • Asbest in Deutschland seit 1993 verboten — Altlasten bei Bestandsgebäuden
  • Betroffene Berufsgruppen: Bau, Schiffbau, Isolierarbeiten
PT-Maßnahmen
  • Symptomatische Atemtherapie bei Asbestose (wie bei Lungenfibrose)
  • Sekretmobilisation, Lippenbremse, Atemmuskeltraining
  • Palliative Physiotherapie bei fortgeschrittenem Mesotheliom
  • Keine aktive Belastungstherapie bei Pleuraerguss ohne Arztfreigabe
  • Patienteninformation: BG-Ansprüche, Rentenrecht
Prüfungstipp: Die lange Latenzzeit ist das Kernmerkmal aller asbestbedingten Erkrankungen. Ein Patient, der seit 1993 nicht mehr in Kontakt war, kann heute noch eine asbestbedingte BK entwickeln. Diese zeitliche Entkopplung wird in Fallvignetten getestet.
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So lernt MicroSkills: Fallbeispiel, Frage, sofortiges Feedback auf Physio-Niveau.

Fall: Ein 61-jähriger Steinmetz arbeitete 28 Jahre lang ohne ausreichenden Atemschutz in einer Granitwerkstatt. Er klagt seit zwei Jahren über progrediente Belastungsdyspnoe und trockenen Husten. Das Thorax-Röntgenbild zeigt bilateral symmetrische, nodulär-fibrotische Verschattungen in den Oberlappen.

Welche Aussage zur Silikose als Berufskrankheit ist korrekt?

Die wichtigsten BK-Nummern für die Prüfung

BK-Nummer Erkrankung Ursache / Exposition PT-Relevanz
BK 2301 Lärmschwerhörigkeit Lärm ≥ 85 dB(A) Kommunikation anpassen, irreversibel
BK 2102 Meniskusschäden Kniende Tätigkeit > 13.000 Std. Gangschulung, Kräftigung, Hilfsmittel
BK 2108 Bandscheibenerkrankung LWS Schwere Lasten heben/tragen Rückenschule, Ergonomieberatung, Stabilisation
BK 4101 Silikose Quarzstaub (Bergbau, Steinmetz) Atemtherapie (restriktiv), Sekretelimination
BK 4103 Asbestose Asbestfasern (Bau, Schiffbau) Atemtherapie, palliativ bei Mesotheliom
Kostenträger bei Berufskrankheiten: Bei anerkannten Berufskrankheiten ist die Berufsgenossenschaft (BG) Kostenträger — nicht die gesetzliche Krankenkasse. Das bedeutet: kein Rezept notwendig, keine Zuzahlung, Physiotherapie wird direkt von der BG verordnet und bezahlt. Als Physiotherapeutin musst du wissen, auf welches Verordnungsformular geachtet wird.

Arbeitsmedizin im Staatsexamen: Was kommt wirklich?

Im Physio-Staatsexamen (PhysTh-APrV) sind die häufigsten Arbeitsmedizin-Themen: Berufskrankheiten mit BK-Nummern (Lärmschwerhörigkeit BK 2301, Silikose BK 4101, Asbestose BK 4103), der Unterschied zwischen Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Ergonomie am Arbeitsplatz (Hebetechniken, Bildschirmarbeitsplatz) sowie berufliche Rehabilitation. Die BK-Nummern 2301 und 4101 sind die am häufigsten geprüften.
Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, zeitlich begrenztes Ereignis bei der Arbeit (z.B. Sturz von der Leiter) mit sofort erkennbarer Schädigung. Eine Berufskrankheit entsteht durch langfristige, wiederholte Einwirkung arbeitsbedingter Faktoren (z.B. jahrelanger Lärm, Staubexposition) und ist in der Berufskrankheitenliste (BK-Liste) der DGUV verzeichnet. Entscheidend im Staatsexamen: Bei der Berufskrankheit muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beruflicher Exposition und Erkrankung nachgewiesen werden.
Die wichtigsten BK-Nummern im Staatsexamen sind: BK 2301 — Lärmschwerhörigkeit (häufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland, betrifft Metallarbeiter, Musiker, Bauarbeiter; Schallpegel ab 85 dB dauerhaft schädigend); BK 4101 — Silikose (Quarzstaublungenerkrankung, betrifft Bergleute, Steinmetze, Gießereiarbeiter; irreversibel, fibrotisch); BK 4103 — Asbestose (Asbeststaubexposition, betrifft Bau- und Werftarbeiter; erhöhtes Mesotheliom-Risiko). Alle drei sind arbeitshygienisch präventiv, nicht kurativ.
Physiotherapeuten sind selbst gefährdet durch Berufskrankheiten des Bewegungsapparats. Ergonomische Grundprinzipien: Rückengerechtes Heben — Rücken gerade, Knie beugen, Last körpernah halten, Drehbewegungen vermeiden; höhenverstellbare Behandlungsliegen auf Hüfthöhe einstellen; Anti-Ermüdungsmatten bei langem Stehen; Kraftaufwand durch Körpergewichtsverlagerung statt Muskelkraft. Im Staatsexamen kommt häufig die Frage, welche Körperhaltung bei Transferhilfen das LWS-Risiko minimiert.
Bei anerkannter Berufskrankheit ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zuständig — nicht die Krankenkasse. Die Reha-Kette: Berufskrankheits-Meldung durch Arzt → DGUV-Prüfung → medizinische Rehabilitation (Physiotherapie, Ergotherapie) → berufliche Wiedereingliederung (stufenweise nach Hamburger Modell) → ggf. Umschulung bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Der Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung ist prüfungsrelevant: DGUV übernimmt alle Kosten ohne Eigenanteil.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers (§ 167 SGB IX) bei Mitarbeitern, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren. Ablauf: Arbeitgeber macht Angebot → freiwillige Zustimmung des Arbeitnehmers → Analyse der Ursachen → Maßnahmenplan (Arbeitsplatzanpassung, stufenweise Wiedereingliederung nach Hamburger Modell, Physiotherapie). Prüfungsrelevant: BEM ist freiwillig für den Arbeitnehmer, aber Pflicht für den Arbeitgeber anzubieten. Stufenweise Wiedereingliederung (2–6 Stunden/Tag, schrittweise steigend) ist die häufigste physiotherapeutisch begleitete BEM-Maßnahme.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) legt drei Grenzwerte fest: Unterer Auslösewert 80 dB(A) — Arbeitgeber muss Gehörschutz bereitstellen, freiwillige Nutzung. Oberer Auslösewert 85 dB(A) — Gehörschutz ist Pflicht, Gehörvorsorge obligatorisch, Lärmbereiche kennzeichnen. Expositionsgrenzwert 87 dB(A) mit Gehörschutz — darf nicht überschritten werden. Merkhilfe: 80-85-87. Physiotherapeutisch relevant: Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) ist eine Hochtonsenke bei 4000 Hz (C5-Senke), beginnt mit Tinnitus und ist irreversibel — Prävention ist die einzige Therapie.
Arbeitsbedingte psychische Belastung entsteht durch Zeitdruck, Überforderung und schlechtes Betriebsklima — sie führt zu Burnout, Depression und psychosomatischen Erkrankungen wie chronischem Rückenschmerz. Physiotherapeutisch relevant: Chronischer Rückenschmerz ist in 80% biopsychosozial (BPS-Modell nach Waddell) — rein biomedizinische Behandlung reicht nicht. Yellow Flags erkennen: Katastrophisieren, Fear-Avoidance, Depressivität. Maßnahmen: aktive Bewegungstherapie, Pain Neuroscience Education, Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson. Ziel: Rückkehr in den Beruf (Return to Work).

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